Beschlussverfahren

Beschlussverfahren
bes. gerichtliches Verfahren in der  Arbeitsgerichtsbarkeit. Das B. dient v.a. der Entscheidung betriebsverfassungsrechtlicher Rechtsstreitigkeiten (§§ 2a, 80 ff. ArbGG).
- Die Vorschriften über das B. weisen Besonderheiten gegenüber dem arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren auf: (1) Das Verfahren wird durch einen „Antrag“ eingeleitet. (2) Die Parteien heißen „Beteiligte“. (3) Der Sachverhalt ist im Rahmen des gestellten Antrags von Amts wegen zu erforschen. (4) Es findet keine streitige Verhandlung, sondern ein „Anhörungstermin“ statt. (5) Das Gericht entscheidet nicht durch Urteil, sondern durch „Beschluss“. (6) Rechtsmittel gegen einen Beschluss der ersten Instanz ist die  Beschwerde, gegen einen Beschluss der zweiten Instanz die  Rechtsbeschwerde. (7) Gerichtskosten werden im B. nicht erhoben (§ 12 V ArbGG).

Lexikon der Economics. 2013.

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